Folgendes Vorgehen hat sich bei komplexen, polydisziplinären Explorationen bewährt:

In der Regel übernimmt ein Allgemeininternist die Fallführung. Er sichtet die Akten und koordiniert die jeweils benötigten Teilgutachten. Diese werden im Rahmen des fortschreitenden Arbeitsprozesses direkt in das Hauptgutachten integriert. Während des gesamten Prozesses diskutieren die involvierten Gutachter (in so genannten Konsensbesprechungen) ihre Sichtweisen und Befunde. Gemeinsam werden allfällige Widersprüche besprochen und gelöst.

Der Auftraggeber erhält ein breit fundiertes und schlüssiges Dokument, welches von allen beteiligten Gutachtern visiert wird.