Zur Gewährleistung aller korrekten Arbeitsabläufe und zum reproduzierbaren Nachweis der Prozess- und Strukturqualität des ABI ist der Betrieb seit dem Jahr 2020 ISO zertifiziert (ISO 9001).

Ein Gutachten unterliegt im Verlauf einer vielseitigen internen und externen Kontrolle. 

Die primäre, interne Kontrolle erfolgt durch die Bearbeitung und Überarbeitung des Gutachtens durch mehrere unabhängige Einzelgutachter im ABI. Die Entscheide werden ausserdem anhand der umfangreichen Aktendossiers mit medizinischen Berichten und Gerichtsstreitigkeiten geprüft. Vor dem Schlussversand an den Auftraggeber wird das validierte Gutachten von allen beteiligten Ärzten unterzeichnet.

Darauf erfolgt die mehrstufige externe Kontrolle durch die nachfolgenden Instanzen, deren Bewertungen, Kritik und Rückfragen wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung sind:

  • 1Auftraggeber oder Versicherungsvertreter und dessen ärztlicher Dienst.
  • 2Exploranden resp. deren Rechtsvertreter.
  • 3Kantonsgerichte.
  • 4Eidgenössisches Versicherungsgericht (EVG), endgültiger Massstab sind die Bundesgerichtsentscheide.

Weitere permanente, formale Qualitätssicherungen sind gegeben durch:

  • 5Gegenseitige Qualitätskontrollen im Rahmen der Tätigkeiten im Verband der
    schweizerischen Medas-Stellen (statutarisch vorgegeben). 
  • 6Persönliche, regelmässige Fortbildungen der einzelnen Medas-Gutachter.
  • 7jährliche Fortbildungstagung durch den Verband der schweizerischen Medas-Stellen.