Der rechtliche Rahmen unserer Arbeit ist vorgegeben durch das Bundesgesetz für die Invalidenversicherung [ IVG ], das Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts [ ATSG ], die Verordnung über die Invalidenversicherung [ IVV ] und wird insbesondere durch die bundesgerichtliche Rechtssprechung [ EVG ] laufend aktualisiert, klargestellt und modifiziert.

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