Somatoforme Schmerzstörung

Somatoforme Schmerzstörungen können in der Regel keine Arbeitsunfähigkeit begründen. Bestimmte Ausnahmekriterien können vorliegen, die eine teilweise Einschränkung der Arbeitsunfähigkeit begründen können.

Fibromyalgie

Es bestehen viele gemeinsame Aspekte zwischen der Fibromyalgie und der somatoformen Schmerzstörung. Deshalb sei es gerechtfertigt, hinsichtlich Würdigung des invalidisierenden Charakters analog zu den somatoformen Schmerzstörungen zu verfahren.

CFS (Chronic Fatigue Syndrom; Chronisches Müdigkeitssyndrom)

Sozialversicherungsrechtlich ist es geboten, sämtliche pathologisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage den gleichen Anforderungen zu unterstellen (analog somatoforme Schmerzstörung).

Schleudertrauma

Ob eine spezifische und unfalladäquate Verrenkung (Schleudertrauma) ohne organisch nachweisbare Funktionsausfälle invalidisierend wirkt, beurteilt sich sinngemäss nach der Rechtsprechung zur somatoformen Schmerzstörung.

Neurasthenie, nichtorganische Hypersomnie, dissoziative Empfindungs- und Bewegungsstörung

Auch für diese Beschwerdebilder gilt gemäss Bundesgericht die sinngemässe Rechtssprechung der somatoformen Schmerzstörung.

FMRI

Das funktionelle MRI taugt bisher nicht zur Beweisführung von Mikroschäden im HWS Bereich, es ist ungenügend validiert.

CRF (Cancer related fatigue; krebsbedingte Müdigkeit)

CRF ist nicht analog den somatoformen Schmerzstörungen einzustufen, da mindestens mittelbar eine organische Ursache der Symptomatik zugrunde liegt (Tumor selber oder Folgen der Therapie).

Leichte und mittelgradige depressive Störungen

Leichte und mittelgradige depressive Störungen sind nicht von depressiven Verstimmungszuständen klar unterscheidbar, somit nicht als verselbstständigte Gesundheitsschäden mit konsekutiv begründbarer Arbeitsunfähigkeit zu bezeichnen.

Somatoforme Schmerzstörung

Der Leitentscheid bezüglich somatoformer Schmerzstörungen vom 12.03.2004 (siehe oben) wird relativiert. Die Überwindbarkeitsvermutung wird durch ein im Ergebnis offenes Beweisverfahren ersetzt. Der «Förster-Katalog» wird abgelöst, es sind neu die Standardindikatoren gemäss Kategorie «funktioneller Schweregrad» (bezugnehmend auf Gesundheitsschädigung (Befunde, Behandlungserfolg, Komorbiditäten), Persönlichkeit (Diagnostik und Ressourcen) und sozialer Kontakt) und «Konsistenz» (Aktivitätenniveau, Leidensdruck) zu evaluieren, letztere mit besonderem Augenmerk auf aggravatorisches Verhalten (Ausschlussgrund).

Somatoforme Schmerzstörung

Der EGMR hat bestätigt, dass gegen eine unterschiedliche Einschätzung von subjektiven Beschwerden ohne objektives Korrelat gegenüber objektivierbaren Beschwerdebildern nichts einzuwenden sei. Auf die Beschwerde mit dem Vorwurf, dass der Umgang mit Schmerzleiden ohne klar identifizierbare Ursache diskriminierend sei, trat der EGMR nicht ein. Faktisch wurde dadurch die seit 2004 bundesgerichtlich festgelegte Rechtsprechung (siehe oben) bestätigt.