Ziel der Begutachtungen ist die sorgfältige Erhebung medizinischer Befunde, das Beschreiben der Diagnose(n) und die Beurteilung der funktionellen Leistungsfähigkeit der versicherten Person aus ärztlicher Sicht. Ferner werden Angaben gemacht über zumutbare Möglichkeiten zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit (durch medizinische, berufliche Massnahmen und/oder Hilfsmittel) und deren Reali- sierbarkeit im Hinblick auf die Eingliederung.

Die Gutachten werden auf das medizinisch Notwendige beschränkt und beruhen auf dem aktuellen wissenschaftlichen Krankheitsverständnis sowie der relevanten Rechtsprechung. Sie unterliegen ausserdem einer vielseitigen Qualitätskontrolle.