Medas-Stellen wurden vom Bundesgericht wiederholt als unabhängige und neutrale Abklärungsstellen bestätigt. Basierend auf dem Leitentscheid BGE 123 V 175 vom 31.7.1997. Dieser Entscheid wurde durch die Europäische Kommission für Menschenrechte vom 20.4.1998 bestätigt (Nichtzulassungsentscheid der Beschwerde). Insgesamt gibt es 476 BGE-Urteile, die sich auf diesen Entscheid beziehen.
[ Leitentscheid 123 V 175 vom 31.7.1997 ]

Durch das umfassende Bundesgerichtsurteil BGE 9C 243/2010 vom 28.6.2011 wird diese institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit der Medas-Stellen bestätigt. Zur Etablierung werden gleichzeitig die Mitwirkungsrechte der Versicherten gestärkt und Korrektive bezüglich Gutachtensablauf gefordert (Verteilung, Honorierung, Qualität).
[ Leitentscheid 137 V 210 vom 28.6.2011 ] gemäss [ BGE 9C 243/2010 vom 28.6.2011 ]

Erneut wurde durch den EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) die Unabhängigkeit der Medas-Stellen bestätigt, entgegen dem Vorwurf der finanziellen Abhängigkeit und dadurch Befangenheit. Das Gericht trat auf eine entsprechende Beschwerde, die Sammelbeschwerdecharakter hatte, nicht ein (Stimmenverhältnis im Gericht 7:0).
[ Entscheid EGMR 26275/12 vom 17.11.2015 ]