Es liegt im Ermessen des Gutachters, ob eine Begleitperson bei der Untersuchung anwesend sein darf oder ein Dolmetscher notwendig ist. Der Anwalt einer versicherten Person hat kein Anrecht auf Anwesenheit.

Präsenzregelungen

Anwalt   [ Leitentscheid 132 V 443 vom 14.8.2006 ] gemäss [ BGE 650/05 vom 14.8.2006 ]
Begleitperson  [ BGE I 42/06 vom 26.6.2007 ]
Dolmetscher [ BGE I 245/00 vom 30.12.2003 ]