Unabhängigkeit und Neutralität sind unerlässliche Voraussetzungen für unsere Arbeit. Sie werden durch den rechtlichen und organisatorischen Rahmen gewährleistet:

Das ABI ist eine medizinische Abklärungsstelle (Medas) und gesetzlich als neutral und unabhängig von Staat und Gesellschaft eingestuft. Insbesondere besteht keinerlei Weisungsbefugnis durch den Auftraggeber.

Das ABI ist eine private Institution; dadurch bestehen keine Weisungsmöglichkeiten durch übergeordnete Instanzen (wie z.B. in einem Spital durch die Direktion, durch ein Departement, einen Stiftungsrat usw.).

Sämtliche Gutachter des ABI arbeiten als nicht angestellte, frei praktizierende Ärzte bis zu einem maximalen Pensum von 50%, die allermeisten in einem Pensum von 10–20%; es besteht im ABI keinerlei Weisungsbefugnis an die mitarbeitenden Ärzte.  

Das ABI ist seit dem 19.2.2008 mit den meisten Medas-Stellen der Schweiz in einem Verband organisiert. Dieser Verband bezweckt die Wahrung der Mitgliederinteressen gegenüber Dritten, setzt sich für die Sicherung der gutachterlichen Unabhängigkeit und Neutralität ein, überwacht und fördert die Qualität der gutachterlichen Tätigkeit der Mitglieder und regelt die Fortbildung auf dem Gebiet der medizinischen Begutachtung.